Hinweisgeberschutzgesetz
Rechtskonformität, Transparenz und Verantwortung
Dies ist ein wichtiger Grundsatz unserer Unternehmensgruppe um mögliche Risiken zu vermeiden und das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Mitarbeitern und der Öffentlichkeit zu stärken.
Entsprechend dem Hinweisgeberschutzgesetz haben Sie hier die Möglichkeit einen Verstoß zu melden. Wir versichern Ihnen uneingeschränkte Diskretion über den gesamten Fallbearbeitungsprozess. Sofern Sie einen anonymen Hinweis abgeben wollen, der über Ihre Identität keine Rückschlüsse zulässt, verwenden Sie bitte das Meldeportal.
Meldewege:
- Hinweisgeberportal der Meier Bau Gruppe (meier-bau.com)
- Per Telefon 08533 207-700
Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass dieses System nicht dazu missbraucht werden darf, um bewusst falsche oder verleumderische Hinweise zu geben.
Welche Verstöße fallen in diesen Anwendungsbereich:
- Verstöße gegen Strafvorschriften: Dies umfasst jede Strafnorm nach deutschem Recht.
- Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit sie dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Darunter fallen beispielsweise Vorschriften aus den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, Bußgeldvorschriften, die Verstöße gegen Aufklärungs- und Auskunftspflichten gegenüber Organen der Betriebsverfassung wie Betriebsräten sanktionieren
- Zudem alle Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende EU-Rechtsakte in einer Vielzahl verschiedener Bereiche, etwa: Regelungen zur Bekämpfung der Geldwäsche, Vorgaben zur Produktsicherheit, Vorgaben zur Verkehrssicherheit, Vorgaben zur Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben zum Umwelt- und Strahlenschutz, Lebensmittel- und Fleischmittelsicherheit, Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei Arzneimitteln und Medizinprodukten, Regelungen des Verbraucherschutzes, Vorgaben des Datenschutzes und der Sicherheit in der Informationstechnik, Vergaberecht, Regelungen zur Rechnungslegung bei Kapitalgesellschaften, Regelungen im Bereich des Wettbewerbsrechts etc.
Wir versichern den vertraulichen Eingang und die Bearbeitung Ihres Hinweises durch die Abteilung Hinweisgeber unter Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzgesetzes und der Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes.
Wie erfolgt der Bericht eines Vorfalls:
Unser System unterstützt Ihre Berichterstattung anhand eines Fragebogens.
- Art des Verstoßes
- Beschreibung des Verstoßes
- Angabe von Zeugen
- Wo war der Vorfall
- Wann war der Vorfall
- Sollten Sie den Vorfall anhand Dokumente, Fotos etc. belegen können, sollten Sie diese im System hochladen.
Bearbeitung Ihrer Meldung:
Unser Hinweisgeberteam nimmt eine erste Bewertung Ihrer Meldung vor, um festzulegen, ob die Meldung die Kriterien zur Bearbeitung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz erfüllt.
Jeder Meldung wird eine eigene Fallnummer zugewiesen zu der Sie den Zugangscode als 16-stellige Nummer erhalten.Nur mit dieser Nummer können Sie weitere Informationen in dem Hinweisgeberportal abrufen oder uns weitere Informationen zukommen lassen, wenn Sie anonym bleiben wollen.
Innerhalb von 7 Tagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung Ihrer Meldung. Innerhalb von 90 Tagen erhalten Sie eine Rückmeldung darüber, wie der Fall bearbeitet wurde. Die Rückmeldung können Sie durch Anmeldung mit Ihren Zugangsdaten zu unserem Hinweisgebersystem abrufen.
Zu Ihrer Meldung hat ausschließlich unser Hinweisgeberteam Zugang.
Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt:
- Es werden an die Ansprechpartner keine Informationen zur Identifizierung weitergegeben.
- Alle Informationen und der Schriftverkehr über das Hinweisgeberportal werden in einem separaten System erfasst und Ende zu Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
Wie Sie sich selber schützen:
- Sie befinden sich nicht im Netzwerk des Unternehmens (VPN/Internet)
- Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen
- Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc.), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde
Die Hinweise können auch bei externen Meldestellen abgegeben werden, jedoch ist der interne Meldekanal zu bevorzugen.